Städtischer Kinderhort

Wallschule Wildeshausen

Der städtische Kinderhort an der Wallschule
wurde am 03.09.2012 in Betrieb genommen.


Der Hort ist eine Kindertageseinrichtung, für die das Nds. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) Anwendung findet und der der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern dient (§ 2 KiTaG).